Denkmalschutz und Denkmalpflege in Deutschland

9 Umgang mit Welterbestätten

9.1 Einführung

9.1.1 Jahr der Unterzeichnung des Übereinkommens

Am 23. November 1976 hat die Bundesrepublik Deutschland die Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt ratifiziert. Die ehemalige Deutsche Demokratische Republik trat der Konvention am 12. Dezember 1988 bei, hat aber vor der Wiedervereinigung keine eigenen Anträge mehr in die Liste einschreiben können. Mit dem Einigungsvertrag vom 3. Oktober 1990 gelten die mit der Ratifizierung der UNESCO-Konvention durch die Bundesrepublik im Jahre 1976 eingegangenen Verpflichtungen für das gesamte deutsche Territorium.

 

9.1.2 Für das deutsche Welterbe verantwortliche Organisation

Zuständig für alle Angelegenheiten und die Umsetzung der UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt Erarbeitung dieser Vorschlagsliste in der Bundesrepublik Deutschland ist die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder. Die Kultusministerkonferenz stellt die Vorschlagsliste auf, benennt den Delegierten der Bundesrepublik Deutschland beim Welterbekomitee der UNESCO und ist für die Berichterstattung gegenüber dem Welterbekomitee verantwortlich.

 

9.2 Erfassung des Kultur- und Naturerbes

9.2.1 Nationale Verzeichnisse

In Deutschland sind Unterschutzstellung und Pflege von Kultur- und Naturdenkmalen einschließlich der Erarbeitung von Inventaren mit entsprechenden Datenbanken Angelegenheit der Länder. Sie haben auch das Nominierungsrecht und sind zugleich zuständig für die sich aus der Aufnahme von Stätten ergebenden finanziellen Verpflichtungen. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden mögliche Anträge zunächst von der vorgesehenen Welterbestätte in Zusammenarbeit mit dem für den Denkmalschutz und den Naturschutz zuständigen Ressort des entsprechenden Landes bearbeitet.

 

9.2.2 Tentativliste

Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) führt die aus den Ländern kommenden Vorschläge zu einer einheitlichen deutschen Vorschlagsliste (Tentative List) zusammen. Diese Liste dient nach der Verabschiedung durch die KMK als Grundlage für künftige Anmeldungen. Nur auf der offiziellen Tentative List eingetragene Stätten können dann in einem weiteren Schritt Anträge zur Aufnahme in die Welterbeliste über das Auswärtige Amt bei der UNESCO eingereicht werden.

Die zurzeit gültige Tentative List wurde 1998 aufgestellt und der UNESCO vorgelegt.

Bereits 1991 haben die Niederlande, Dänemark und die Bundesrepublik Deutschland beschlossen, eine gemeinsame Aufnahme des Wattenmeeres in die Welterbeliste der UNESCO zu prüfen. Darüber hinaus wurde im Jahre 2002 der Fürst-Pückler-Park als grenzüberschreitende Nominierung von Polen und Deutschland für die UNESCO-Liste nominiert.

 

9.2.3 Nominierungen

Die deutschen Standorte der Welterbeliste sind folgende:

  

Denkmal

Stadt/
Region

Kategorie

Jahr der Aufnahme

Kriterien

1

Dom zu Aachen

Aachen

Kultur

1978

C (I), (II), (IV), (VI)

2

Dom zu Speyer

Speyer

Kultur

1981

C (II)

3

Die Residenz zu Würzburg

Würzburg

Kultur

1981

C (I), (IV)

4

Die Wieskirche (Wallfahrtskirche
auf der Wies)

Steingaden

Kultur

1983

C (Ii), (III)

5

Schlösser Augustusburg und Falkenlust

Brühl

Kultur

1984

C (II), (IV)

6

Dom und St. Michael

Hildesheim

Kultur

1985

C (I), (II), (IIIi)

7

Römerbauten, Dom und Liebfrauenkirche

Trier

Kultur

1986

C (I), (III), (IV), (VI)

8

Altstadt

Lübeck

Kultur

1987

C (IV)

9

Schlösser und Parks von Sanssouci

Potsdam

Kultur

1990

C (I), (II), (IV)

10

Kloster Lorsch

Lorsch

Kultur

1991

C (III), (IV)

11

Erzbergwerk Rammelsberg und Altstadt

Goslar

Kultur

1992

C (I), (IV)

12

Altstadt

Bamberg

Kultur

1993

C (II), (IV)

13

Kloster

Maulbronn

Kultur

1993

 

14

Altstadt und Burg

Quedlinburg

Kultur

1994

C (IV)

15

Eisenhütte

Völklingen

Kultur

1994

C (II), (IV)

16

Fossilienlagerstätte Grube Messel

Darmstadt

Natur

1995

N (I)

17

Dom

Köln

Kultur

 

C (I), (II), (IV)

18

Bauhausstätten

Weimar und Dessau

Kultur

1996

C (II), (IV), (VI)

19

Luthergedenkstätten

Wittenberg und Eisleben

Kultur

1996

C (IV), (VI)

20

Klassisches Weimar

Weimar

Kultur

1998

C (III), (VI)

21

Die Wartburg

Eisenach

Kultur

1999

C (III), (VI)

22

Museumsinsel

Berlin

Kultur

1999

C (II), (IV)

23

Insel

Reichenau

Kultur

2000

C (III), (IV), (VI)

24

Gartenreich

Dessau und Wörlitz

Kultur

2000

C (II), (IV)

25

Industrielandschaft Zollverein

Essen

Kultur

2001

C (II), (III)

26

Altstädte

Wismar und Stralsund

Kultur

2002

C (II), (IV)

27

Mittelrhein-Tal

Bingen bis Koblenz

Kulturland-
schaft

2002

C (II), (IV), (V)

28 Elbtal Dresden Kulturland-
schaft
2004 C (I), (II), (IV)
29 Rathaus und Roland Bremen Kultur 2004 C (II), (IV)
30 Pücklerpark
Muskau/
Muzakowski

Sachsen/Polen
beispielhafte,
grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Kulturland-
schaft
2004 C (I), (II), (IV), (VI)

Folgende denkmalwerten Stätten in Deutschland sind auf der deutschen Tentative List eingetragen und für die Aufnahme in die Welterbeliste nominiert:

Denkmal

Stadt/Region

Kategorie

1

Altstadt

Regensburg

Kultur

2

Limes

Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Österreich, Tschechische Republik (grenzübergreifende Nominierung)

Kultur

3

Wattenmeer

Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Niederlande, Dänemark (grenzübergreifende Nominierung)

Natur

4

Oberharzer Wasserwirtschaft

Goslar

Kultur

5

Altstadt und Schloss

Heidelberg

Kultur

6

Siedlungen der Weimarer Republik

Berlin

Kultur

7

Schloss und Park

Schwetzingen

Kultur

8

Markgräfliches Opernhaus

Bayreuth

Kultur

9

Montan- und Kulturlandschaft Erzgebirge

Sachsen-Anhalt

Kultur

10

Fagus Werke

Alfeld

Kultur

11

Wilhelmshöhe
Landschaftspark

Kassel

Kultur

12

Kloster Corvey

Höxter

Kultur

13

Chile-Haus

Hamburg

Kultur

14

Franckesche Stiftungen

Halle

Kultur

15

Dom

Naumburg

Kultur



   
9.3 Unterschutzstellung, Erhaltung und Präsentation des Kultur- und Naturerbes
 

9.3.1 Allgemeine Strategien

Siehe 1.4.2
 

9.3.2 Stand der Arbeiten für Schutz, Erhaltung und Präsentation

Schutz, Konservierung und Präsentation der Welterbestätten sind Aufgaben der einzelnen Bundesländer. Zuständig sind die unter 2.2 aufgeführten Institutionen. Auf Fachtagungen, insbesondere der Landesvereinigung der Denkmalpfleger, werden regelmäßig die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse ausgetauscht.
 

9.3.3 Wissenschaftliche und Technische Untersuchungen

Lehrangebote und Forschungsprojekte speziell zu Fragen der Erhaltung und des Umgangs mit Welterbestätten bieten folgende Studiengänge:

1. Postgradualer Masterstudiengang Schutz europäischer Kulturgüter

Der Studiengang führt zu dem Titel Master für Kulturgüterschutz (Master of Preservation of Cultural Properties, Monuments and Sites) der Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder. Er soll die Absolventen befähigen, sich mit den wissenschaftlich theoretischen Aspekten des Kulturguts bzw. Denkmals als Gegenstand der Forschung auseinander zu setzen. Dabei sollen die kulturwissenschaftliche Dimension der Begriffe (Theorie und Geschichte der Kulturgüterpflege), ihr juristischer Kontext (Denkmal-, Kulturgüter- und Baurecht) sowie die betriebs- und volkswirtschaftlichen Aspekte im Umgang mit Kulturgütern die Studienschwerpunkte bilden. Besonderer Wert wird auf den europäischen Vergleich der behandelten Themen gelegt. Weitere Informationen unter

http://www.ziw.euv-frankfurt-o.de
Viadrina

2. Studiengang World Heritage Studies

World Heritage Studies ist ein Masterstudiengang der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus, der den technischen, sozioökonomischen, kulturellen, ökologischen und politischen Problemen, die mit der Erhaltung des Welterbes verbunden sind, mit einem interdisziplinären Curriculum begegnet. Das Programm wird von der UNESCO unterstützt und vom Deutschen Akademischen Austausch Dienst teilfinanziert. Der Studiengang richtet sich an Studierende, die bereits über einen kulturwissenschaftlichen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss verfügen. Weitere Informationen unter

http://www.tu-cottbus.de
Technische Universität Cottbus

 

9.3.4 Maßstäbe für Bewertung, Schutz, Erhaltung, Präsentation und Sanierung

Siehe 1.4 und 2.2

 

9.3.5 Ausbildung

Siehe 9.3.3

 

9.4 Internationale Zusammenarbeit und Mittelbereitstellung

Die Städte Wismar und Stralsund haben im Zuge des Antragsverfahrens zur Aufnahme in die Liste des UNESCO-Kultur- und Naturerbes der Welt die "Stiftung zur Unterstützung des Welterbegedankens" gegründet. Ziel der Stiftung ist es, weltweit die Aufnahme unterrepräsentierter Stätten in die Welterbeliste zu fördern sowie in ihrem Erhalt gefährdete Welterbestätten zu unterstützen. 2002 nahm sie ihre Arbeit auf. Bislang wurden Projekte in der Mongolei und in Polen gefördert. Kontakt:

Stiftung zur Unterstützung des Welterbegedankens
Brigitte Mayerhofer
Postfach 40 18 05
80718 München
TEL + 49 (0) 89 30 76 51 01
FAX + 49 (0) 89 30 76 51 02
http://www.welterbestiftung.org
info@welterbestiftung.de

Nordrhein-Westfalen, das größte der sechzehn deutschen Bundesländer, unterstützt im Rahmen seines Partnerschaftsabkommens mit der Provinz Mpumalanga/ Südafrika die Restaurierung der stillgelegten Goldmine Pilgrim´s Rest, die zur Nominierung für die Welterbeliste vorgesehen und auf der Tentative List Südafrikas verzeichnet ist. Neben Sicherungsmaßnahmen wurden eine Bauaufnahme und ein Restaurierungsgutachten vom Land Nordrhein-Westfalen finanziert. Sie sind wichtige Bausteine für den von der UNESCO geforderten Managementplan. Kontakt:

Dr. Birgitta Ringbeck
Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des
Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
TEL + 49 (0) 211 3 84 35 92
FAX + 49 (0) 211 3 84 37 35 92
birgitta.ringbeck@mswks.nrw.de

 

9.5 Ausbildung, Information und Stärkung des öffentlichen Bewusstseins

Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in den Lehrplänen der deutschen Schulen fest verankert. Bereits am 10.3.1977 hat die Kultusministerkonferenz eine "Empfehlung zu Fragen des Denkmalschutzes im Unterricht" beschlossen.

Lit.:  

Texte zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege, Schriftenreihe des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz, Bd. 52, S. 128, 1996, ISSN 0723-5747

http://www.nationalkomitee.de

Darin heißt es u. a., dass es unerlässlich erscheine, dem Gedanken der Denkmalerhaltung in der Erziehung der Schüler und auch in der Aus- und Fortbildung der Lehrer einen Platz einzuräumen. Auch der Bericht der Kultusministerkonferenz vom 2.7.1993 "Zur Situation der Behandlung von Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege in der Schule" und die "Empfehlung des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz zur Aufnahme von Denkmalschutz und Denkmalpflege in die offizielle Lehrerfortbildung" vom 18.11.2002 fordern mit Nachdruck die Beschäftigung mit dem kulturellen Erbe im Unterricht.

Ein herausragendes Beispiel im Rahmen der UNESCO-Initiative "Heritage in Young Hands" ist das Projekt "denkmal aktiv – Kulturerbe macht Schule". Ziel dieses Schulprogramms, das die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ausschreibt, ist es, junge Menschen für den Denkmalschutz zu begeistern. Das Programm sieht die Förderung von bundesweit 50 Schulprojekten vor, die sich ein Schuljahr lang historischen Bauten und Stätten widmen. Die Aktion steht unter der Schirmherrschaft der Deutschen UNESCO-Kommission und wird von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt gefördert. Zusätzlich loben das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz zehn Sonderpreise aus, um weiteren Schulen die Teilnahme zu ermöglichen.

Die Förderung der Projekte vor Ort umfasst finanzielle und koordinierende Unterstützung für die beteiligten Schulteams. Durch eigenes Forschen und Entdecken sollen junge Menschen erfahren, dass Steine Geschichte(n) erzählen und historische Bauten einen wertvollen Bestandteil ihrer täglichen Erlebniswelt bilden. Weitere Informationen sind auf der Webseite zu finden:

http://www.denkmal-aktiv.de
Denkmal-aktiv

 

9.6 Schlussbemerkungen und Empfehlungen

9.6.1 Fazit

788 Kultur- und Naturerbestätten aus 134 Staaten aller Kontinente haben die Voraussetzungen für die UNESCO-Liste bislang erfüllt. Gegenüber 611 Kulturdenkmälern und historischen Kulturlandschaften ist das Naturerbe mit 154 Eintragungen unterrepräsentiert. Bezeichnend für dieses weltweit festzustellende Ungleichgewicht ist auch die aus 30 Stätten bestehende deutsche Welterbeliste; am stärksten vertreten sind christliche Denkmäler und Ensembles mit zehn Nennungen, gefolgt von sechs Schloss- und Parkanlagen und fünf historischen Altstädten, drei Industriedenkmalen und drei historische Kulturlandschaften. Das Naturerbe in Deutschland ist mit einer paläontologischen Stätte vertreten. Die Moderne ist nur mit einer Nennung dokumentiert. Die derzeit gültige Tentative List bestätigt diese Verteilung.

Die UNESCO stellt immer höhere Anforderungen an die formale und inhaltliche Ausgestaltung der Anträge. Für die Erstellung von Managementplänen gibt es keine einheitlichen Vorgaben. Damit sind viele Antragsteller überfordert, die in der Regel erstmalig und einmalig einen Antrag verfassen.

Da Deutschland zu den auf der Welterbeliste gut repräsentierten Ländern gehört, wird seit 2003 nur eine neue Nominierung pro Jahr evaluiert (Ausnahme 2004, s. 9.2.3). Die seit 2003 gültige Ausschlussfrist 1. Februar für die Vorlage eines Antrages bei der UNESCO könnte erhebliche Konsequenzen für die Abarbeitung der deutschen Tentative List haben. Wird die Frist von dem aktuell nominierten Antragsteller nicht eingehalten bzw. der Antrag wegen fehlender Unterlagen zurückgestellt, verzögert sich die Nominierung aller folgenden Anträge um mindestens ein Jahr.

Die Berichtspflicht gegenüber der UNESCO aufgrund von Gefährdungen und Maßnahmen an Weltkulturerbestätten nimmt stark zu. Gründe dafür sind die nicht unerhebliche Zahl der eingetragenen Welterbestätten in Deutschland und die Lage vieler Welterbestätten in Städten und dicht besiedelten Regionen, die vom Strukturwandel betroffen sind. Mit den Stellungnahmen befasst sind das Auswärtige Amt, die Kultusministerkonferenz, die jeweilige Welterbestätte und die Delegierte der Bundesrepublik Deutschland beim Welterbekomitee der UNESCO.

 

9.6.2 Vorschläge für das weitere Vorgehen

Die Tentative List sollte in Hinblick auf ihre thematische Ausgewogenheit hin überprüft und gegebenenfalls modifiziert werden. Eine offizielle Stelle für die Beratung von Antragstellern wäre hilfreich. Die Koordinierungsarbeit in Bezug auf die Einhaltung von Antragsfristen und die Berichtspflicht nimmt stark zu. Es zeichnet sich ab, dass dies nicht mehr nebenbei zu organisieren ist. Die Einrichtung einer hauptamtlichen Stelle wäre sinnvoll.

 

9.6.3 Für die Durchführung verantwortliche Stellen

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland
Lennéstr. 6
53113 Bonn
TEL + 49 (0) 228 501637
FAX + 49 (0) 228 501777

 

9.6.4 Zeitrahmen für die Ausführung

Zeitrahmen noch nicht erstellt.

 

9.6.5 Notwendige internationale Unterstützung

Mit der Unterzeichnung der UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt hat sich Deutschland verpflichtet, die Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen eigenständig zu finanzieren. Um internationale Hilfe wurde bislang nicht gebeten. Der Beitrag Deutschlands zum Welterbefonds betrug 402 255 Euro im Jahr 2001.