Denkmalschutz
und Denkmalpflege in Deutschland
|
Denkmal |
Stadt/ Region |
Kategorie |
Jahr der Aufnahme |
Kriterien |
|
1 |
Dom zu Aachen |
Aachen |
Kultur |
1978 |
C (I), (II), (IV), (VI) |
2 |
Dom zu Speyer |
Speyer |
Kultur |
1981 |
C (II) |
3 |
Die Residenz zu Würzburg |
Würzburg |
Kultur |
1981 |
C (I), (IV) |
4 |
Die Wieskirche (Wallfahrtskirche |
Steingaden |
Kultur |
1983 |
C (Ii), (III) |
5 |
Schlösser Augustusburg und Falkenlust |
Brühl |
Kultur |
1984 |
C (II), (IV) |
6 |
Dom und St. Michael |
Hildesheim |
Kultur |
1985 |
C (I), (II), (IIIi) |
7 |
Römerbauten, Dom und Liebfrauenkirche |
Trier |
Kultur |
1986 |
C (I), (III), (IV), (VI) |
8 |
Altstadt |
Lübeck |
Kultur |
1987 |
C (IV) |
9 |
Schlösser und Parks von Sanssouci |
Potsdam |
Kultur |
1990 |
C (I), (II), (IV) |
10 |
Kloster Lorsch |
Lorsch |
Kultur |
1991 |
C (III), (IV) |
11 |
Erzbergwerk Rammelsberg und Altstadt |
Goslar |
Kultur |
1992 |
C (I), (IV) |
12 |
Altstadt |
Bamberg |
Kultur |
1993 |
C (II), (IV) |
13 |
Kloster |
Maulbronn |
Kultur |
1993 |
|
14 |
Altstadt und Burg |
Quedlinburg |
Kultur |
1994 |
C (IV) |
15 |
Eisenhütte |
Völklingen |
Kultur |
1994 |
C (II), (IV) |
16 |
Fossilienlagerstätte Grube Messel |
Darmstadt |
Natur |
1995 |
N (I) |
17 |
Dom |
Köln |
Kultur |
C (I), (II), (IV) |
|
18 |
Bauhausstätten |
Weimar und Dessau |
Kultur |
1996 |
C (II), (IV), (VI) |
19 |
Luthergedenkstätten |
Wittenberg und Eisleben |
Kultur |
1996 |
C (IV), (VI) |
20 |
Klassisches Weimar |
Weimar |
Kultur |
1998 |
C (III), (VI) |
21 |
Die Wartburg |
Eisenach |
Kultur |
1999 |
C (III), (VI) |
22 |
Museumsinsel |
Berlin |
Kultur |
1999 |
C (II), (IV) |
23 |
Insel |
Reichenau |
Kultur |
2000 |
C (III), (IV), (VI) |
24 |
Gartenreich |
Dessau und Wörlitz |
Kultur |
2000 |
C (II), (IV) |
25 |
Industrielandschaft Zollverein |
Essen |
Kultur |
2001 |
C (II), (III) |
26 |
Altstädte |
Wismar und Stralsund |
Kultur |
2002 |
C (II), (IV) |
27 |
Mittelrhein-Tal |
Bingen bis Koblenz |
Kulturland- |
2002 |
C (II), (IV), (V) |
28 | Elbtal | Dresden | Kulturland- schaft |
2004 | C (I), (II), (IV) |
29 | Rathaus und Roland | Bremen | Kultur | 2004 | C (II), (IV) |
30 | Pücklerpark Muskau/ Muzakowski |
Sachsen/Polen |
Kulturland- schaft |
2004 | C (I), (II), (IV), (VI) |
Folgende denkmalwerten Stätten in Deutschland sind auf der deutschen Tentative List eingetragen und für die Aufnahme in die Welterbeliste nominiert:
Denkmal |
Stadt/Region |
Kategorie |
|
1 |
Altstadt |
Regensburg |
Kultur |
2 |
Limes |
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Österreich, Tschechische Republik (grenzübergreifende Nominierung) |
Kultur |
3 |
Wattenmeer |
Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Niederlande, Dänemark (grenzübergreifende Nominierung) |
Natur |
4 |
Oberharzer Wasserwirtschaft |
Goslar |
Kultur |
5 |
Altstadt und Schloss |
Heidelberg |
Kultur |
6 |
Siedlungen der Weimarer Republik |
Berlin |
Kultur |
7 |
Schloss und Park |
Schwetzingen |
Kultur |
8 |
Markgräfliches Opernhaus |
Bayreuth |
Kultur |
9 |
Montan- und Kulturlandschaft Erzgebirge |
Sachsen-Anhalt |
Kultur |
10 |
Fagus Werke |
Alfeld |
Kultur |
11 |
Wilhelmshöhe |
Kassel |
Kultur |
12 |
Kloster Corvey |
Höxter |
Kultur |
13 |
Chile-Haus |
Hamburg |
Kultur |
14 |
Franckesche Stiftungen |
Halle |
Kultur |
15 |
Dom |
Naumburg |
Kultur |
Siehe 1.4.2
9.3.2 Stand der Arbeiten für Schutz, Erhaltung
und Präsentation
Schutz, Konservierung und Präsentation der Welterbestätten
sind Aufgaben der einzelnen Bundesländer. Zuständig sind die
unter 2.2 aufgeführten Institutionen. Auf Fachtagungen, insbesondere
der Landesvereinigung der Denkmalpfleger, werden regelmäßig
die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse ausgetauscht.
9.3.3 Wissenschaftliche und Technische Untersuchungen
Lehrangebote und Forschungsprojekte speziell zu Fragen der Erhaltung und des Umgangs mit Welterbestätten bieten folgende Studiengänge:
1. Postgradualer Masterstudiengang Schutz europäischer Kulturgüter
Der Studiengang führt zu dem Titel Master für Kulturgüterschutz
(Master of Preservation of Cultural Properties, Monuments and Sites) der
Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder. Er soll die Absolventen
befähigen, sich mit den wissenschaftlich theoretischen Aspekten des
Kulturguts bzw. Denkmals als Gegenstand der Forschung auseinander zu setzen.
Dabei sollen die kulturwissenschaftliche Dimension der Begriffe (Theorie
und Geschichte der Kulturgüterpflege), ihr juristischer Kontext (Denkmal-,
Kulturgüter- und Baurecht) sowie die betriebs- und volkswirtschaftlichen
Aspekte im Umgang mit Kulturgütern die Studienschwerpunkte bilden.
Besonderer Wert wird auf den europäischen Vergleich der behandelten
Themen gelegt. Weitere Informationen unter
http://www.ziw.euv-frankfurt-o.de
Viadrina
2. Studiengang World Heritage Studies
World Heritage Studies ist ein Masterstudiengang der Brandenburgischen
Technischen Universität Cottbus, der den technischen, sozioökonomischen,
kulturellen, ökologischen und politischen Problemen, die mit der
Erhaltung des Welterbes verbunden sind, mit einem interdisziplinären
Curriculum begegnet. Das Programm wird von der UNESCO unterstützt
und vom Deutschen Akademischen Austausch Dienst teilfinanziert. Der Studiengang
richtet sich an Studierende, die bereits über einen kulturwissenschaftlichen
Hochschul- oder Fachhochschulabschluss verfügen. Weitere Informationen
unter
http://www.tu-cottbus.de
Technische Universität Cottbus
9.3.4 Maßstäbe für Bewertung,
Schutz, Erhaltung, Präsentation und Sanierung
Siehe 1.4 und 2.2
Siehe 9.3.3
9.4 Internationale Zusammenarbeit und Mittelbereitstellung
Die Städte Wismar und Stralsund haben im Zuge des Antragsverfahrens
zur Aufnahme in die Liste des UNESCO-Kultur- und Naturerbes der Welt die
"Stiftung zur Unterstützung des Welterbegedankens" gegründet.
Ziel der Stiftung ist es, weltweit die Aufnahme unterrepräsentierter
Stätten in die Welterbeliste zu fördern sowie in ihrem Erhalt
gefährdete Welterbestätten zu unterstützen. 2002 nahm sie
ihre Arbeit auf. Bislang wurden Projekte in der Mongolei und in Polen
gefördert. Kontakt:
Stiftung zur Unterstützung des Welterbegedankens
Brigitte Mayerhofer
Postfach 40 18 05
80718 München
TEL + 49 (0) 89 30 76 51 01
FAX + 49 (0) 89 30 76 51 02
http://www.welterbestiftung.org
info@welterbestiftung.de
Nordrhein-Westfalen, das größte der sechzehn deutschen Bundesländer, unterstützt im Rahmen seines Partnerschaftsabkommens mit der Provinz Mpumalanga/ Südafrika die Restaurierung der stillgelegten Goldmine Pilgrim´s Rest, die zur Nominierung für die Welterbeliste vorgesehen und auf der Tentative List Südafrikas verzeichnet ist. Neben Sicherungsmaßnahmen wurden eine Bauaufnahme und ein Restaurierungsgutachten vom Land Nordrhein-Westfalen finanziert. Sie sind wichtige Bausteine für den von der UNESCO geforderten Managementplan. Kontakt:
Dr. Birgitta Ringbeck
Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des
Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
TEL + 49 (0) 211 3 84 35 92
FAX + 49 (0) 211 3 84 37 35 92
birgitta.ringbeck@mswks.nrw.de
9.5 Ausbildung, Information und Stärkung des
öffentlichen Bewusstseins
Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in den Lehrplänen der deutschen
Schulen fest verankert. Bereits am 10.3.1977 hat die Kultusministerkonferenz
eine "Empfehlung zu Fragen des Denkmalschutzes im Unterricht"
beschlossen.
Lit.: |
Texte zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege, Schriftenreihe des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz, Bd. 52, S. 128, 1996, ISSN 0723-5747 |
Darin heißt es u. a., dass es unerlässlich erscheine, dem
Gedanken der Denkmalerhaltung in der Erziehung der Schüler und auch
in der Aus- und Fortbildung der Lehrer einen Platz einzuräumen. Auch
der Bericht der Kultusministerkonferenz vom 2.7.1993 "Zur Situation
der Behandlung von Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege in
der Schule" und die "Empfehlung des Deutschen Nationalkomitees
für Denkmalschutz zur Aufnahme von Denkmalschutz und Denkmalpflege
in die offizielle Lehrerfortbildung" vom 18.11.2002 fordern mit Nachdruck
die Beschäftigung mit dem kulturellen Erbe im Unterricht.
Ein herausragendes Beispiel im Rahmen der UNESCO-Initiative "Heritage
in Young Hands" ist das Projekt "denkmal aktiv Kulturerbe
macht Schule". Ziel dieses Schulprogramms, das die Deutsche Stiftung
Denkmalschutz ausschreibt, ist es, junge Menschen für den Denkmalschutz
zu begeistern. Das Programm sieht die Förderung von bundesweit 50
Schulprojekten vor, die sich ein Schuljahr lang historischen Bauten und
Stätten widmen. Die Aktion steht unter der Schirmherrschaft der Deutschen
UNESCO-Kommission und wird von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt gefördert.
Zusätzlich loben das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz
und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz zehn Sonderpreise aus, um weiteren
Schulen die Teilnahme zu ermöglichen.
Die Förderung der Projekte vor Ort umfasst finanzielle und koordinierende
Unterstützung für die beteiligten Schulteams. Durch eigenes
Forschen und Entdecken sollen junge Menschen erfahren, dass Steine Geschichte(n)
erzählen und historische Bauten einen wertvollen Bestandteil ihrer
täglichen Erlebniswelt bilden. Weitere Informationen sind auf der
Webseite zu finden:
http://www.denkmal-aktiv.de
Denkmal-aktiv
9.6 Schlussbemerkungen und Empfehlungen
788 Kultur- und Naturerbestätten aus 134 Staaten aller Kontinente
haben die Voraussetzungen für die UNESCO-Liste bislang erfüllt.
Gegenüber 611 Kulturdenkmälern und historischen Kulturlandschaften
ist das Naturerbe mit 154 Eintragungen unterrepräsentiert. Bezeichnend
für dieses weltweit festzustellende Ungleichgewicht ist auch die
aus 30 Stätten bestehende deutsche Welterbeliste; am stärksten
vertreten sind christliche Denkmäler und Ensembles mit zehn Nennungen,
gefolgt von sechs Schloss- und Parkanlagen und fünf historischen
Altstädten, drei Industriedenkmalen und drei historische Kulturlandschaften.
Das Naturerbe in Deutschland ist mit einer paläontologischen Stätte
vertreten. Die Moderne ist nur mit einer Nennung dokumentiert. Die derzeit
gültige Tentative List bestätigt diese Verteilung.
Die UNESCO stellt immer höhere Anforderungen an die formale und
inhaltliche Ausgestaltung der Anträge. Für die Erstellung von
Managementplänen gibt es keine einheitlichen Vorgaben. Damit sind
viele Antragsteller überfordert, die in der Regel erstmalig und einmalig
einen Antrag verfassen.
Da Deutschland zu den auf der Welterbeliste gut repräsentierten
Ländern gehört, wird seit 2003 nur eine neue Nominierung pro
Jahr evaluiert (Ausnahme 2004, s. 9.2.3). Die seit 2003 gültige Ausschlussfrist
1. Februar für die Vorlage eines Antrages bei der UNESCO könnte
erhebliche Konsequenzen für die Abarbeitung der deutschen Tentative
List haben. Wird die Frist von dem aktuell nominierten Antragsteller nicht
eingehalten bzw. der Antrag wegen fehlender Unterlagen zurückgestellt,
verzögert sich die Nominierung aller folgenden Anträge um mindestens
ein Jahr.
Die Berichtspflicht gegenüber der UNESCO aufgrund von Gefährdungen und Maßnahmen an Weltkulturerbestätten nimmt stark zu. Gründe dafür sind die nicht unerhebliche Zahl der eingetragenen Welterbestätten in Deutschland und die Lage vieler Welterbestätten in Städten und dicht besiedelten Regionen, die vom Strukturwandel betroffen sind. Mit den Stellungnahmen befasst sind das Auswärtige Amt, die Kultusministerkonferenz, die jeweilige Welterbestätte und die Delegierte der Bundesrepublik Deutschland beim Welterbekomitee der UNESCO.
9.6.2 Vorschläge für das weitere Vorgehen
Die Tentative List sollte in Hinblick auf ihre thematische Ausgewogenheit hin überprüft und gegebenenfalls modifiziert werden. Eine offizielle Stelle für die Beratung von Antragstellern wäre hilfreich. Die Koordinierungsarbeit in Bezug auf die Einhaltung von Antragsfristen und die Berichtspflicht nimmt stark zu. Es zeichnet sich ab, dass dies nicht mehr nebenbei zu organisieren ist. Die Einrichtung einer hauptamtlichen Stelle wäre sinnvoll.
9.6.3 Für die Durchführung verantwortliche
Stellen
Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik
Deutschland
Lennéstr. 6
53113 Bonn
TEL + 49 (0) 228 501637
FAX + 49 (0) 228 501777
9.6.4 Zeitrahmen für die Ausführung
Zeitrahmen noch nicht erstellt.
9.6.5 Notwendige internationale Unterstützung
Mit der Unterzeichnung der UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und
Naturerbes der Welt hat sich Deutschland verpflichtet, die Schutz- und
Erhaltungsmaßnahmen eigenständig zu finanzieren. Um internationale
Hilfe wurde bislang nicht gebeten. Der Beitrag Deutschlands zum Welterbefonds
betrug 402 255 Euro im Jahr 2001.