![]() Schlusserklärung: Das Denkmal und sein Eigentümer das Denkmal in privater HandFulda, 18. und 19. Mai 1992 Denkmalschutz und Denkmalpflege haben seit dem Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 einen hohen Stellenwert. Er bestätigt und ermutigt diejenigen, die als private Denkmaleigentümer für ihr Denkmal sorgen. Denkmalpflege steht und fällt mit der Wirtschaftlichkeit der Erhaltung und Nutzung der Denkmäler. Die Denkmalschutzgesetze der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
verpflichten alle Eigentümer zur Pflege ihrer Denkmäler. Der
Gesetzgeber weist dabei dem Privatmann die Hauptträgerschaft der
Baudenkmalpflege zu. Der private Denkmaleigentümer erfährt seine
Verpflichtung oft als eine Kette gesetzlich festgelegter Ge- und Verbote,
die noch dazu nach seinen Beobachtungen für den öffentlichen
Denkmaleigentümer weniger verbindlich zu sein scheinen. Diese Vorschriften
werden aber nur einseitig als Auflagen gehandhabt, sie geben dem Denkmaleigentümer
nicht die Möglichkeit, die Denkmaleigenschaft als Anreicherung der
Qualität seines Eigentums etwa bei Gefährdung des Objektes zu
dessen Erhaltung einzusetzen. Vom gesetzlich festgeschriebenen Vorschriftenkompendium einmal abgesehen, ist das Vertrauen zwischen Denkmaleigentümer und Denkmalbehörden für die Erhaltung von Kulturdenkmälern in Privathand entscheidend. Die Teilnehmer der Fuldaer Tagung "Das Denkmal und sein Eigentümer das Denkmal in privater Hand" am 18. und 19. Mai 1992 stellen fest, dass die Bereitschaft zum Gespräch, zum Verständnis und zur Rücksichtnahme auf die jeweiligen Aufgaben und Interessen gewachsen ist. Die mit dem Erlass der Denkmalschutzgesetze seit Mitte der 70er Jahre erarbeiteten Richtlinien der Denkmalpflege sind allgemein anerkannt. Ihre Anwendung in der täglichen Praxis lässt aber immer wieder zu wünschen übrig. Nur ein allerdings sehr gewichtiger Grund dafür ist, dass die amtliche Denkmalpflege die zu Recht eingeforderte fachliche Beratung nicht immer im notwendigen Umfang leisten kann. Die Teilnehmer der Fuldaer Tagung meinen, dass im Umgang zwischen privatem Ei-gentümer und Denkmalpflege Misstrauen und noch bestehende Missverständnisse auf beiden Seiten abgebaut und vermieden werden können.
Der private Denkmaleigentümer spielt bei der Bewahrung unserer Kulturlandschaften eine entscheidende Rolle. Er verdient besondere ideelle Unterstützung und finanzielle Förderung. Direkte und indirekte Förderung ergänzen sich hinsichtlich des jeweiligen Adressatenkreises. Die finanziellen Zuwendungen wie die Möglichkeiten der Steuervergünstigungen sind für die Akzeptanz des Denkmalschutzes und eine erfolgreiche Denkmalpflege unerlässlich. Beide Förderungsmaßnahmen lösen einen Investitionsschub aus, welcher ein Vielfaches des Förderungsbetrages ausmacht und in erheblichem Maße zur Förderung von qualifiziertem Handwerk und Wirtschaftsbetrieben des Mittelstandes beiträgt. Die in den Denkmalschutzgesetzen verankerten Vorschriften mit ihren Konsequenzen treffen den Privatmann unmittelbarer und einschneidender als den öffentlichen Denkmaleigentümer: Da die finanzielle Förderung durch die öffentliche Hand nur unterstützend hinzutreten kann, liegt die Hauptlast der Erhaltung beim Privatmann. Ohne sein Engagement und seine tätige Mithilfe bis hin zu Einschränkungen seiner Lebensgewohnheiten wäre die amtliche Denkmalpflege überhaupt nicht in der Lage, ihre Aufgabe zu erfüllen. |